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Rechtssatz RS0135500×

Rechtssatz RS0135500

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135500

Geschäftszahl

3Ob7/25p

Entscheidungsdatum

23.07.2025

Rechtssatz

Wenn der Bestandgeber schon im Bestandvertrag dem Bestandnehmer das Recht einräumt, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten – sei es unbeschränkt oder sei es beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis oder mit einem begründeten Ablehnungsrecht des Vermieters – mit der Wirkung zu übertragen, dass dieser an seiner Stelle Bestandnehmer wird, ohne dass es einer Erklärung (Zustimmung) des Bestandgebers bedarf, liegt ein Weitergaberecht vor, das nach der Rechtsprechung als Fall der Vertragsübernahme zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 7/25p
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.07.2025 3 Ob 7/25p

Schlagworte

Weitergaberecht, Mietrecht, Bestandvertrag, Vertragsübernahme, Mietvertrag, Übertragung von Rechten und Pflichten, Bestandverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135500

Im RIS seit

24.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2025

Dokumentnummer

JJR_20250723_OGH0002_0030OB00007_25P0000_003