Rechtssatz RS0143766
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0143766
Entscheidungsdatum
27.04.2026
Rechtssatz
Auf den Erwerb einer gewissen Verkehrsbekanntheit kommt es für den Schutz der Firma nach Art 2, 8 PVÜ (entgegen älterer Rechtsprechung) nicht an; maßgebend ist, ob und wann die Firma so in Österreich in Gebrauch genommen wurde, dass daraus auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland geschlossen werden kann.Auf den Erwerb einer gewissen Verkehrsbekanntheit kommt es für den Schutz der Firma nach Artikel 2, 8, PVÜ (entgegen älterer Rechtsprechung) nicht an; maßgebend ist, ob und wann die Firma so in Österreich in Gebrauch genommen wurde, dass daraus auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland geschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143766
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20260427_OGH0002_0040OB00107_25A0000_000