Rechtssatz RS0143769
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0143769
Entscheidungsdatum
28.04.2026
Rechtssatz
Einem mit vorläufiger Verbindlichkeit bestellten Kurator steht – vergleichbar einem einstweiligen Erwachsenenvertreter – mit wirksamer Bestellung ein Anspruch auf Entschädigung für seine Tätigkeit unabhängig davon zu, ob der Bestellungsbeschluss letztlich bestätigt oder abgeändert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143769
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20260428_OGH0002_0020OB00050_26F0000_000