Rechtssatz RS0143778
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0143778
Entscheidungsdatum
06.07.2026
Rechtssatz
Der Schuldner eines in einem Rektasparbuch verbrieften Auszahlungsanspruchs kann mit Forderungen, die er gegen den Zedenten hat und die vor der Zession entstanden sind, gegen die zedierte Forderung aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen von Gegenforderungen rechnen musste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143778
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20260706_OGH0002_0170OB00001_26K0000_000