Rechtssatz RS0143804
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0143804
Entscheidungsdatum
27.05.2026
Rechtssatz
Die Festsetzung von Nutzungsbedingungen durch das Eisenbahnunternehmen iSd § 47a EisbG ist als privatrechtlicher Akt – vergleichbar etwa mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen – anzusehen, der dementsprechend der Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterliegt (so bereits 5 Ob 30/14v).Die Festsetzung von Nutzungsbedingungen durch das Eisenbahnunternehmen iSd Paragraph 47 a, EisbG ist als privatrechtlicher Akt – vergleichbar etwa mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen – anzusehen, der dementsprechend der Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterliegt (so bereits 5 Ob 30/14v).
Entscheidungstexte
- 9 Ob 22/26i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.05.2026 9 Ob 22/26i
Die Verpflichtung zur Wahrung der erforderlichen Sicherheit wurde vom Gesetzgeber auch in § 47a EisbG dem Eisenbahnunternehmen übertragen, das dementsprechend auch die Möglichkeit haben muss, diese gegenüber den Wegeberechtigten einseitig „vorzuschreiben“. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143804
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026
Dokumentnummer
JJR_20260527_OGH0002_0090OB00022_26I0000_000