Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell