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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 114 Triebener Straße im Bereich der Gemeinde Oberkurzheim××

Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 114 Triebener Straße im Bereich der Gemeinde Oberkurzheim sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 114 Triebener Straße im Bereich der Gemeinde Oberkurzheim