Zu Art. 1 Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach