Kurztitel
Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 54/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 95 Turracher Straße von km 80,255 bis km 45,100 (B 97/alt) bzw. von km 45,475 (B 97/alt) bis km 45,730 (B 97/alt) sowie der B 97 Murauer Straße von km 44,70 bis km 45,08 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. September 1977, BGBl. Nr. 500, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Predlitz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.Die Straßenteile der B 95 Turracher Straße von km 80,255 bis km 45,100 (B 97/alt) bzw. von km 45,475 (B 97/alt) bis km 45,730 (B 97/alt) sowie der B 97 Murauer Straße von km 44,70 bis km 45,08 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. September 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 500, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Predlitz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.