Zu Art. 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Fehring sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Fehring