Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3c Donau Straße Abzweigung Tulln im Bereich der Gemeinden Tulln und Langenrohr sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3c Donau Straße Abzweigung Tulln im Bereich der Gemeinden Tulln und Langenrohr