Zu Art. 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf