Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl