Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße und der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinden Timelkam und Vöcklabruck sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße und der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinden Timelkam und Vöcklabruck