Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck