Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Kleblach-Lind sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Kleblach-Lind