Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße – Halbanschlußstelle „Flirsch“ im Bereich der Gemeinde Flirsch sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße – Halbanschlußstelle „Flirsch“ im Bereich der Gemeinde Flirsch