Zu Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war