Zu Art. 1 Verlegung der Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Verlegung der Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol