Rechtstracker.at
Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien××

Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien