Zu Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum VfGH-Ausspruch, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren