Zu Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „mit höchstens 50 Personen“ in § 12 Abs. 1 Z 7 der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „mit höchstens 50 Personen“ in § 12 Abs. 1 Z 7 der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gesetzwidrig war