RS0002380
Rechtssatz
1984 – zuletzt 29.03.2017Zivilrecht
Durch § 88 Abs 2 EO soll nichts anderes bewirkt werden, als dass die besonderen Vorschriften des GBG über die Einverleibung von Pfandrecht auch auf diese Exekutionsart angewendet werden. Die Frage der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses betrifft nicht die …