Zu Art. 2 Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken