Zu Art. 2 Behördenzuständigkeit und Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schiffahrt auf dem Bodensee sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Behördenzuständigkeit und Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schiffahrt auf dem Bodensee