RS0115782
Rechtssatz
2001 – zuletzt 16.02.2005Zivilrecht
Feststellungen nach § 113 Abs 3 BVergG sind für die Zivilgerichte bindend. Aus der Feststellung des Bundesvergabeamts gemäß § 113 Abs 3 BVergG kann eine inhaltliche Bindung hinsichtlich der Frage, wer nun "positiv" als Bestbieter anzusehen ist, nicht abgele …