RS0061226
Rechtssatz
08.01.1976Zivilrecht
Diese Gesetzesstelle spricht nur aus, daß die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Rechtes nur insoweit anzuwenden seien als nicht die besonderen für Handelssachen geltenden Gesetze etwas anderes bestimmen, verbietet jedoch keineswegs die analoge Anwen …