Zu Art. 5 Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude