Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 44/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 5
Dieses Protokoll tritt am ersten Tage des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag des Erhalts der letzten Mitteilung durch die beiden Seiten über die Durchführung der innerstaatlichen Verfahren, die für sein Inkrafttreten notwendig sind, folgt.
Geschehen zu Wien am 16. Dezember 2010 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011
Dokumentnummer
NOR40127866