RS0007000
Rechtssatz
20.02.1980Zivilrecht
Der Auftrag des Rekursgerichtes an das Erstgericht, das Amtslöschungsverfahren nach den §§ 142 bis 144 FGG einzuleiten, hat nicht zur Folge, daß die Anfechtbarkeit der rekursgerichtlichen Entscheidung (auch) nach den letztgenannten Bestimmungen zu beurteile …