RS0007314
Rechtssatz
1972 – zuletzt 29.10.1999Zivilrecht
Die Erbfolge in den beweglichen Nachlaß eines österreichischen Staatsangehörigen, wozu auf das Rechtsverhältnis gegenüber den Vermächtnisnehmern und die Erbenhaftung gehören, ist nach österreichisches Recht zu beurteilen, gleichgültig, wo der Erblasser sein …