RS0058264
Rechtssatz
31.05.1976
Für Personen, die nicht in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen sind, kann die Einrechnung von Behinderungszeiten im Sinne der Einrechnungsvorschrift 1945 nur dann in Betracht kommen, wenn damit zugleich die Voraussetzungen für die Eintragung in …