RS0111631
Rechtssatz
zuletzt 25.02.1999Zivilrecht
Hat das österreichische Gericht um eigenhändige Zustellung der Klage ersucht, schließt dies nur die Ersatzzustellung aus; wird der Empfänger nicht angetroffen, ist die Hinterlegung nach nur einmaliger Aufforderung entsprechend den deutschen Zustellvorschrif …