RS0050456
Rechtssatz
1985 – zuletzt 05.06.2008Zivilrecht
Die Auskunft der Bezirkskammer für Landwirtschaft und Forstwirtschaft bildet ein Beweismittel, enthebt das Gericht aber nicht der Verpflichtung, die für die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Erbhof vorliegt, notwendigen tatsächlichen Feststellungen zu tre …