RS0035009
Rechtssatz
1972 – zuletzt 27.01.1998Zivilrecht
Der in seinen Patentrechten Verletzte, der den ihm nach § 148 PatG zustehenden Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung geltend machen will, kann vom Verletzer grundsätzlich Rechnungslegung verlangen (so auch schon SZ 14/19; PBl 1933,77). Daß der Verletzte …