RS0057902
Rechtssatz
23.11.1973Strafrecht
Zu den Nebenbetrieben zählen Verarbeitungsbetriebe, die mit einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb dadurch in einem inneren betriebswirtschaftlichen Zusammenhang stehen, daß sie (ausschließlich oder überwiegend) im Hauptbetrieb gewonnene Erzeugnisse verarb …