RS0076171
Rechtssatz
1976 – zuletzt 12.02.1981Strafrecht
Das "Entgelt" vertritt nur den fehlenden Normalpreis, ist daher gleich diesem an einen freien Wettbewerb gebunden und bei einer ausschließlich kriminell gehandelten Ware (Haschisch, Heroin, LSD) nicht gegeben.