RS0111717
Rechtssatz
25.02.1999Zivilrecht
Die Frage, ob ein bestimmter Stoff als Sprengmittel im Sinn des Schieß- und Sprengmittelgesetzes anzusehen ist, läßt sich nur an Hand des Einzelfalles beurteilen, weshalb Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung dabei nicht berührt werden. Dies gilt auch dafü …