RS0049607
Rechtssatz
15.06.1983Zivilrecht
Unter Akten sind nicht nur Schriftstücke, sondern auch zeichnerische Darstellungen und dergleichen, aber auch andere Gegenstände zu verstehen, die in einem Verwaltungsverfahren in inhaltlicher Beziehung zu den behördlichen Amtshandlungen und Erledigungen st …