RS0109491
Rechtssatz
zuletzt 24.02.1998Zivilrecht
Die Regelungen des HGG 1992 über die Auszahlung von Familienunterhalt entsprechen der Rechtslage nach dem HGG 1985. Der dazu ergangenen Rechtsprechung, während des Grundwehrdienstes - gleiches muß dann auch für den Zivildienst gelten - hätten die unterhalts …