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Judikatur zu Prüfungen für den rechtskundigen Dienst, den höheren technischen Dienst und die Registerführer im Patentamt××

Zu § 2 Prüfungen für den rechtskundigen Dienst, den höheren technischen Dienst und die Registerführer im Patentamt sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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