Zu § 2 Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter des Pflegedienstes“ bzw. „Akademisch geprüfte Leiterin des Pflegedienstes“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter des Pflegedienstes“ bzw. „Akademisch geprüfte Leiterin des Pflegedienstes“