RS0066561
Rechtssatz
16.11.1983Strafrecht
Wesentliches Tatbestandmerkmal ist die Verabreichung der genannten Stoffe (durch Beigabe zum Futter oder durch Applikation auf anderem Weg) bei der Aufzucht von Tieren, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind, ober bei der Haltung von Tieren, von de …