RS0112616
Rechtssatz
09.11.1999Zivilrecht
Eine Darlehenskündigung nach § 13 Abs 1 lit a WFG 1968 in der Fassung der WFG-Novelle 1972, BGBl Nr. 232, scheidet aus, wenn die Wohnung zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses einer dem Wohnungseigentümer nahestehenden Person, etwa einer Enkelin, regelmäßig …