Rechtstracker.at
Judikatur zu Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen××

Zu § 2 Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen