Rechtstracker.at
Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „Sachverständigen oder“ in § 126 Abs. 4 dritter Satz der Strafprozessordnung 1975 verfassungswidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „Sachverständigen oder“ in § 126 Abs. 4 dritter Satz der Strafprozessordnung 1975 verfassungswidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur