RS0113368
Rechtssatz
2000 – zuletzt 29.06.2005Zivilrecht
Die in den Geltungsbereich des nö SpitalsärzteG 1992 fallenden Ärzte (Sekundarärzte, Assistenten und Oberärzte, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Niederösterreich stehen und in einer Krankenanstalt tätig sind) unterliegen insoweit auch dem Gelt …