RS0051786
Rechtssatz
1987 – zuletzt 10.09.1991Zivilrecht
Pkt XIV der Anl zur ARG VO enthält eine taxative Aufzählung der von der Wochenendruhe und Feiertagsruhe ausgenommenen Unternehmungen im Bereich von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung, wobei auch die erlaubten einzelnen Tätigkeiten abschließend aufgezäh …