RS0108968
Rechtssatz
1997 – zuletzt 29.05.2001Zivilrecht; Strafrecht
Wurden gemäß § 52 Abs 1 ARHG Gegenstände ohne ausdrücklichen Verzicht auf Rückgabe an ein ausländisches Gericht übersendet, so verbleiben diese auch dann in der rechtlichen Verfügungsmacht des inländischen Gerichtes, wenn sie im ausländischen Verfahren für …