RS0127677
Rechtssatz
2012 – zuletzt 15.02.2024Zivilrecht
Sicherheitsfachkräfte üben Tätigkeiten aus, die der Erfüllung von Arbeitgeberpflichten dienen, und üben so Arbeitgeberfunktionen aus; sie sind gewissermaßen Gehilfen der Arbeitgeber bei Erfüllung von deren Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern im Bereich de …